lebt in einer Organisationform, die sich darum müht, die Fähigkeiten und Kompetenzen ihrer einzelnen Mitglieder ernst zu nehmen. Schon Martin Luther forderte und förferte die Eigenverantwortlichkeit und Mündigkeit eines jeden Christenmenschen. So ist es eine gute Frucht unserer lutherischen Tradition, dass wir einen von den Gemeindegliedern gewählten Kirchenvorstand haben.
Iam 21. Juni 2009 wurde der neue Kirchenvostand gewählt, dem vom 1. November 2009 an bis in das Jahr 2015 die Verantwortung der Gemeindeleitung obliegt.
Die Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen. Er vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden. Letztendlich ist es immer Geld, das Gemeindeglieder über ihre Kirchensteuer bereit gestellt haben.
Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.